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Warum wurde der Verein von Germeringer Bürgerinnen und Bürgern ins Leben gerufen?

Germering liegt in der Einflugschneise des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen  - und wird zukünftig unter einer massiven Zunahme an Fluglärm zu leiden haben.

Die Vorgehensweise des Flughafenbetreibers EDMO und der Bayerischen Staatsregierung:

1) Der Planfeststellungsbeschluss vom 13.04.2004 der Regierung von Oberbayern für die Flughafenbetreibergesellschaft EDMO in Oberpfaffenhofen erlaubt dieser bereits jetzt eine nicht begrenzte Zahl an Starts und Landungen! Der Ausbau des Sonderflughafens in einem ungeahnten Ausmaß ist erklärtes Ziel der EDMO (Details zum Ausbau)

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit 19.01.2007 verkündetem Urteil die Klage eines Flughafenanliegers gegen den Umbau des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen abgewiesen. Die Revision gegen das Urteil hat er nicht zugelassen; der Kläger hatte dagegen Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben, um den Weg in die nächste Instanz frei zu machen.
Am 25. September 2007 (mit Schreiben vom 01.10.07) hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts beschlossen, die Beschwerde nicht zuzulassen.

2) Das Landesentwicklungsprogramm 2006 der Bayerischen Staatsregierung, sah eine Erweiterung des bisherigen Sonderflughafens Oberpfaffenhofens vor (Details zum LEP). Dieser Entwurf wurde vom Ministerrat am 12.7.2005 beschlossen. In diesem Entwurf des LEP wurde eine wesentliche Veränderung (Punkt 1.6.5) aufgenommen: "... Die Möglichkeiten für einen bedarfsgerechten Ausbau und für seine Nutzung durch den Geschäftsreiseflugverkehr sollen offen gehalten werden".

Laut Antrag der CSU-Fraktion (Drucksache 15/5487) vom 10.05.2006, der am 11.05.2006 im Wirtschaftsausschuss beschlossen und am 06.07.2006 von der CSU-Mehrheit im Bayr. Landtag verabschiedet wurde, lautete das Ziel im Landesentwicklungsprogramm:

Ziel 1.6.5
(2) Die Möglichkeiten für einen bedarfsgerechten Ausbau und für seine Nutzung durch den Geschäftsreiseflugverkehr sollen offen gehalten werden.


In der Begründung zu B V 1.6.5 hiess es:

„Darüber hinaus liegt die Aufnahme von Luftverkehr begrenzt auf Flüge zur Instandhaltung von Luftfahr-zeugen sowie auf qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr im unmittelbaren öffentlichen Interesse. Linien- und touristischer Charterflugverkehr sowie Frachtflugverkehr − mit Ausnahme des Werkflugverkehrs − sind ausgeschlossen. Das Nachtflugverbot gilt fort. Die Beschränkung des zusätzlichen Nutzerkreises auf den qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr stellt sicher, dass nur ein enges höherwertiges Segment des Geschäftsreiseflugverkehrs, insbesondere mit größeren Flugzeugen, in Betracht kommt und Flugzeuge der Allgemeinen Luftfahrt unter 2 Tonnen auch künftig ausgeschlossen bleiben; ebenso sind im Geschäftsreiseflugverkehr Flugzeuge über 50 Tonnen ausgeschlossen.“

Durch diese Formulierungen wurde ein geplanter Luftverkehr in Oberpfafenhofen weder qualitativ noch quantitativ beschränkt. Eine massive Zunahme von Flugverkehr wurde durch diese Formulierung im LEP zugelassen.

- Der Begriff "qualifizierter Geschäftsreiseflugverkehr" ist ein juristisch unbestimmter Begriff. Diese Formulierung hat keine beschränkende Wirkung auf die Intensität des Luftverkehrs.

- Die Definition eines "qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehrs als ein höherwertiges Segment des Geschäftsreiseflugverkehrs" ist ebenso juristisch unbekannt.

(...) Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ist durch andere zivile Flughafenstandorte insbesondere aus Kapazitätsgründen nicht ersetzbar."

Im Kampf gegen die Geschäftsfliegerei auf dem Sonderflughafen Oberpfaffenhofen haben die Bürgerinitiativen inzwischen jedoch einen wichtigen Teilerfolg errungen. Das LEP Ziel BV 1.6.5 S. 2 ("Die Möglichkeiten für einen bedarfsgerechten Ausbau und für seine Nutzung durch den Geschäftsreiseflugverkehr sollen offen gehalten werden.") soll laut Ministerratsbeschluss vom 07.07.2009 gestrichen werden. So stand es im Kapitel "Verkehr" unter dem letzen Spiegelstrich des am 24.10.08 von den künftigen Koalitionspartner CSU und FDP abgeschlossenen Koalitionsvertrag (Kurzversion)

Kabinettsbeschluss vom 07.07.09 - Ministerrat beschließt Änderung des Landesentwicklungsprogramms zum Sonderflughafen Oberpfaffenhofen:

Das Kabinett hat die Änderung des Teilfortschreibungsentwurfs des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) zum Zivilen Luftverkehr in der Region München beschlossen.

Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil: „Nach Abwägung der im Anhörungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen haben wir beschlossen, die Festlegung zum Sonderflughafen Oberpfaffenhofen noch konkreter zu fassen. Mit der Änderung stellen wir sicher, dass Oberpfaffenhofen in seinem Status und Bestand als reiner Werks- und Forschungsflughafen gesichert wird. Eine Öffnung für zusätzliche Verkehre, insbesondere den Geschäftsreiseflugverkehr, kommt nicht in Betracht. Einer etwaigen schleichenden Entwicklung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen zu einem Verkehrsflughafen wird durch die striktere Regelung entgegengewirkt. Dessen ungeachtet wird das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit allen Beteiligten mit Nachdruck an einer wirtschaftlichen Lösung zum weiteren Betrieb des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen arbeiten, um den Standort langfristig zu sichern."

3) Änderungsbescheid des Luftamtes Südbayern vom 23.07.2008 genehmigt EDMO-Antrag trotz massiver Proteste

Das Bay. VG weist die Klagen gegen diesen Bescheid am 26.10.2010 zurück. Die vom Bescheid geänderten Flugbewegungen und Betriebszeiten gelten somit weiter fort!

Somit muss in Zukunft mit Folgendem gerechnet werden:

Unterstützen Sie uns in unserem Bemühen, diese Pläne zu verhindern!

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(C) 2010 Germeringer gegen Fluglärm e.V.
Der Verein ist Partner im Aktionsbündnis Fluglärm München-West